Die Krankenkassen in der Schweiz (sowohl Grund- als auch Zusatzversicherungen) sind nicht verpflichtet, die Kosten einer Cannabis Therapie zu übernehmen. Die behandelnde Ärztin, der behandelnde Arzt kann eine Kostengutsprache-Gesuch an die Versicherung stellen. Zur Erleichterung dieses Prozesses steht ein neutrales Kostengutspracheformular für Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung.

Liegt keine Kostengutsprache der Krankenkasse vor, müssen die Therapiekosten vom Patienten selbst finanziert werden.