Patientenvereinigung

Für Sie im Einsatz

Cannapy setzt sich dafür ein, Patientinnen und Patienten in der Schweiz einen sicheren, gerechten und würdevollen Zugang zu medizinischem Cannabis zu ermöglichen.

Wir verstehen uns als Brücke zwischen Betroffenen, medizinischem Fachpersonal, Behörden und der Öffentlichkeit. Unser Ziel ist es, Wissen zu fördern, Vorurteile abzubauen und eine verantwortungsvolle Nutzung von cannabisbasierten Therapien zu unterstützen.

Unsere Ziele

Battery Battery

Patientenrechte stärken

– durch Aufklärung, Beratung und politische Mitgestaltung

Wissen verbreiten

– evidenzbasiert, sachlich und transparent

Users Users

Vernetzung fördern

– durch Community-Angebote, Austauschformate und Zusammenarbeit mit Fachpersonen

Chat Chat

Stigmatisierung abbauen

– durch Öffentlichkeitsarbeit und authentische Erfahrungsberichte

Telegram Kanal für Vernetzung und Austausch

Patienten-Community

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In unserem Telegram-Kanal bieten wir:

  • Austausch mit anderen Patient:innen aus der Schweiz
  • Erfahrungsberichte zu Cannabistherapien
  • Tipps zum Umgang mit Ärzten, Apotheken & Dosierung
  • Aktuelle Infos zu Veranstaltungen, Studien & Gesetzeslage
  • Eine respektvolle, anonyme und sichere Umgebung

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FAQ

Häufige Fragen und Antworten zu medizinisches Cannabis

Ja. Seit dem 1. August 2022 ist die medizinische Anwendung von Cannabis in der Schweiz legal. Ärztinnen und Ärzte dürfen es verschreiben, ohne Sonderbewilligung des Bundesamts für Gesundheit (BAG).

Jede praktizierende Ärztin oder jeder Arzt in der Schweiz darf medizinisches Cannabis verschreiben. Eine besondere Spezialisierung ist nicht nötig – die Verantwortung liegt jedoch vollständig beim Arzt oder der Ärztin.

Typische Einsatzgebiete sind:

  • Chronische Schmerzen
  • Multiple Sklerose (MS)
  • Spastik und Muskelkrämpfe
  • Übelkeit und Erbrechen bei Chemotherapie
  • Appetitlosigkeit (z. B. bei HIV oder Krebs)
  • Schlafstörungen
  • Angststörungen, PTSD (off-label, im Einzelfall)

Cannabis enthält Wirkstoffe wie THC und CBD, die auf das Endocannabinoid-System im Körper wirken. Sie beeinflussen Schmerzempfinden, Entzündungen, Appetit, Schlaf und Stimmung.

THC (Tetrahydrocannabinol): psychoaktiv, wirkt schmerzlindernd, appetitanregend, entspannend

CBD (Cannabidiol): nicht psychoaktiv, wirkt beruhigend, entzündungshemmend, angstlösend
Beide können medizinisch sinnvoll sein – je nach Indikation.

Ja. Medizinisches Cannabis ist erhältlich als:

  • Cannabisblüten (zum Verdampfen)
  • Öle / Tropfen (z. B. Dronabinol)
  • Kapseln
  • Sprays
  • Zubereitungen aus der Apotheke (magistrale Rezepturen)

Gängige Einnahmeformen:

  • Inhalation (Vaporizer – schneller Wirkungseintritt)
  • Oral (Tropfen, Kapseln – langsamer, aber langanhaltender)
  • Sublingual (unter der Zunge – schneller als oral)
  • Topisch (Cremes – lokale Wirkung)

In der Schweiz ist die Kostenübernahme nicht garantiert. Einige Krankenkassen übernehmen die Therapie auf Antrag und mit ärztlicher Begründung. In vielen Fällen müssen Patient:innen die Kosten selbst tragen.

Mögliche Nebenwirkungen:

  • Müdigkeit
  • Schwindel
  • Mundtrockenheit
  • Konzentrationsstörungen
  • Appetitanstieg
  • In seltenen Fällen: Angst, Paranoia oder Kreislaufprobleme

Bei medizinischer Anwendung unter ärztlicher Aufsicht ist das Abhängigkeitspotenzial gering. Es gibt kein typisches Entzugssyndrom wie bei Opiaten oder Alkohol.

Nur unter bestimmten Bedingungen. Es ist nicht grundsätzlich verboten, aber:

  • THC kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen
  • Die Polizei kann bei Verkehrskontrollen eine medizinische Indikation verlangen
  • Im Zweifel: ärztlichen Rat einholen und ggf. eine Verzichtserklärung abgeben

Nur mit einer ärztlichen Bescheinigung und abhängig vom Zielland. Viele Länder (auch innerhalb der EU) erlauben keine Mitnahme von THC-haltigen Präparaten – auch wenn sie medizinisch verschrieben wurden.

Nur in Apotheken, die zur Abgabe von medizinischem Cannabis berechtigt sind. Ein gültiges BtM-Rezept (Betäubungsmittelrezept) ist erforderlich.

Nein. In der Schweiz ist Privatanbau von THC-haltigem Cannabis auch zu medizinischen Zwecken verboten.

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