Cannabis ist kein Lifestyle

Die Therapie mit medizinischem Cannabis

Per 1. August 2022 wurde das Verbot von Cannabis zu medizinischen Zwecken im Betäubungsmittelgesetz aufgehoben. Cannabismedikamente können von Ärztinnen und Ärzten ohne Bewilligung des BAG verschrieben werden.

Das Parlament hat am 19. März 2021 eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) verabschiedet, die das Verbot von Cannabis zu medizinischen Zwecken aufhebt. Die Gesetzesänderung erleichtert Tausenden von Patientinnen und Patienten den Zugang zu Cannabismedikamenten im Rahmen ihrer Behandlung. Davon betroffen sind vor allem Fälle von Krebs oder Multipler Sklerose, wo der Wirkstoff THC die chronischen Schmerzen lindern kann.

Was ist medizinisches Cannabis und wann wird es angewendet?

Medizinisches Cannabis ist eine pflanzliche Arznei, die bei verschiedenen gesundheitlichen Beschwerden eingesetzt wird – insbesondere dann, wenn andere Therapien nicht ausreichend wirken. Immer mehr Ärzt:innen in der Schweiz verschreiben Cannabis als ergänzende Behandlung bei chronischen oder therapieresistenten Erkrankungen.

Wie wirkt medizinisches Cannabis?

Cannabis enthält Wirkstoffe wie THC (Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol). Diese sogenannten Cannabinoide beeinflussen das körpereigene Endocannabinoid-System, das unter anderem an der Regulation von Schmerz, Schlaf, Appetit, Entzündung und Stimmung beteiligt ist.

In der Schweiz ist medizinisches Cannabis seit der Gesetzesänderung im August 2022 legal verschreibbar, ohne dass eine Ausnahmebewilligung des BAG nötig ist.

Wann wird eine Cannabistherapie angewendet?

Eine Cannabistherapie kommt zum Einsatz, wenn konventionelle Medikamente unzureichend wirken oder starke Nebenwirkungen verursachen. Ärzt:innen entscheiden individuell, ob eine Behandlung mit medizinischem Cannabis sinnvoll ist.

Häufige Anwendungsgebiete medizinischer Cannabisprodukte:
  • Chronische Schmerzen (z. B. Rücken, Rheuma, Fibromyalgie)
  • Spastiken bei Multipler Sklerose (MS)
  • Übelkeit und Erbrechen bei Chemotherapie
  • Appetitlosigkeit bei Krebserkrankungen oder HIV
  • Schlafstörungen & Unruhe
  • Angststörungen, PTBS (nach ärztlicher Einschätzung)
  • Tourette-Syndrom oder therapieresistente Epilepsie (im Einzelfall)

Für wen ist medizinisches Cannabis geeignet?

Die Behandlung mit medizinischem Cannabis richtet sich an erwachsene Patient:innen mit chronischen oder schwerwiegenden Erkrankungen. Die Therapie wird individuell dosiert, eng begleitet und ärztlich überwacht. Eine ausführliche Aufklärung über Nutzen, Risiken und Nebenwirkungen gehört immer dazu.

Cannabis auf Rezept

In drei einfachen Schritten zu medizinischem Cannabis

Arzttermin vereinbaren

Sprechen Sie zuerst mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt. Falls nötig, wenden Sie sich an eine Fachperson für medizinisches Cannabis. Bestehen Sie auf Ihr Recht, diese moderne Therapie zu testen.

Beratungsgespräch

Lassen Sie sich beraten, ob Cannabis für Ihre Beschwerden geeignet ist. Bei medizinischer Eignung stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ein Rezept aus und sendet es direkt an die Apotheke.

Abholung/Lieferung

Lösen Sie Ihr Rezept in der Apotheke ein und lassen Sie sich zur Anwendung beraten. Je nach Verordnung können Sie zwischen verschiedenen Medikamenten wählen – zur Abholung oder bequemer Lieferung nach Hause.

Sie haben keinen Hausarzt oder wissen nicht,
wo Sie eine Fachperson für medizinisches Cannabis finden?
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die bereits zahlreiche Patienten und Patientinnen unterstützt.

Gut zu Wissen

Im Umgang mit medizinischem Cannabis

Teilnahme am Strassenverkehr

In der Schweiz ist das Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Cannabis (Tetrahydrocannabinol, THC) grundsätzlich untersagt. Es gilt eine sogenannte «Nulltoleranz», mit einem festgelegten analytischen Grenzwert von 1,5 µg/L (entspricht 1,5 ng/ml) im Blut (Art. 2 Abs. 2 der Verkehrsregelverordnung, VRV).

Eine Ausnahme von dieser «Nulltoleranz»-Regelung besteht jedoch, wenn THC-haltige Präparate ärztlich verordnet wurden (Art. 2 Abs. 2ter VRV). Betroffene Patientinnen und Patienten, die THC auf ärztliche Verschreibung verwenden.

Kostenübernahme der Versicherer

Die Krankenkassen in der Schweiz (sowohl Grund- als auch Zusatzversicherungen) sind nicht verpflichtet, die Kosten einer Cannabistherapie zu übernehmen. Die behandelnde Ärztin, der behandelnde Arzt kann eine Kostengutsprache-Gesuch an die Versicherung stellen. Zur Erleichterung dieses Prozesses steht ein neutrales Kostengutspracheformular für Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung.

Liegt keine Kostengutsprache der Krankenkasse vor, müssen die Therapiekosten vom Patienten selbst finanziert werden.

Auslandsaufenthalt

Mit der ärztlichen Bescheinigung können Sie ihr medizinisches Cannabis in vielen Länder mit in den Urlaub nehmen. Informieren Sie sich zuvor über die Richtlinien des Landes. Einige Länder erlauben die Einfuhr von Cannabis nicht, auch wenn es sich um eine ärztlich verschriebene Therapie handelt. Nehmen Sie nur die Menge mit, welche Sie für den Zeitraum des Aufenthalts benötigen. Transportieren Sie das Produkt zudem immer in der Originalverpackung, um Missverständnissen vorzubeugen.

Schwarzmarkt

Weshalb sollten Sie medizinisches Cannabis nicht durch Produkte aus dem Schwarzmarkt ersetzen? Abgesehen davon, dass der Bezug und Besitz von Cannabis illegal ist, gibt es zahlreiche weitere Faktoren, weshalb Sie nicht auf diese Produkte zurückgreifen sollten. Der Anbau von illegalem Cannabis unterliegt keinen Richtlinien und Kontrollen, wodurch die Produkte häufig verunreinigt sind und gar gesundheitsschädliche Stoffe enthalten können. Cannabis, welches zu medizinischen Zwecken angebaut wird, unterliegt strengen Qualitätsansprüchen und Kontrollen.

Teilnahme am Strassenverkehr

In der Schweiz ist das Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Cannabis (Tetrahydrocannabinol, THC) grundsätzlich untersagt. Es gilt eine sogenannte «Nulltoleranz», mit einem festgelegten analytischen Grenzwert von 1,5 µg/L (entspricht 1,5 ng/ml) im Blut (Art. 2 Abs. 2 der Verkehrsregelverordnung, VRV).

Eine Ausnahme von dieser «Nulltoleranz»-Regelung besteht jedoch, wenn THC-haltige Präparate ärztlich verordnet wurden (Art. 2 Abs. 2ter VRV). Betroffene Patientinnen und Patienten, die THC auf ärztliche Verschreibung verwenden.

Kostenübernahme der Versicherer

Die Krankenkassen in der Schweiz (sowohl Grund- als auch Zusatzversicherungen) sind nicht verpflichtet, die Kosten einer Cannabis Therapie zu übernehmen. Die behandelnde Ärztin, der behandelnde Arzt kann eine Kostengutsprache-Gesuch an die Versicherung stellen. Zur Erleichterung dieses Prozesses steht ein neutrales Kostengutspracheformular für Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung.

Liegt keine Kostengutsprache der Krankenkasse vor, müssen die Therapiekosten vom Patienten selbst finanziert werden.

Auslandaufenthalt

Mit der Ärztlichen Bescheinigung können Sie ihr medizinisches Cannabis in viele Ländern mit in den Urlaub nehmen. Informieren Sie sich zuvor über die Richtlinien des Landes, einige Länder erlauben die Einfuhr von Cannabis nicht, auch wenn es sich um eine ärztlich verschiebene Therapie handelt. Nehmen Sie nur die Menge mit, welche Sie für den Zeitraum des Aufenthalts benötigen. Transportieren Sie das Produkt zudem immer in der Originalverpackung, um Missverständnisse vorzubeugen.

Schwarzmarkt

Weshalb sollten Sie medizinisches Cannabis nicht durch Produkte aus dem Schwarzmarkt ersetzten? Abgesehen davon, dass der Bezug und besitz von Cannabis illegal ist, gibt es zahlreiche weitere Faktoren, weshalb Sie nicht auf diese Produkte zurückgreiffen sollten. Der Anbau von illegalem cannabis unterliegt keinen Richtlinien und Kontrollen, wodurch die Produkte häufig verunreinigt sind und gar gesundheitsschädliche Stoffe enthalten können. Cannabis, welches zu medizinischen Zwecken Angebaut wird, unterliegt strengen Qulitätsansprüchen und Kontrollen.

Einnahmeformen von medizinischem Cannabis

Es gibt unterschiedliche Formen, medizinisches Cannabis einzunehmen. Wir zeigen Ihnen sechs Anwendungsformen und ihre Wirkung. Damit Sie sich für Ihre geeignete Therapie entscheiden können.

Die richtige Wahl für Ihre Darreichungsform hängt ab von:

  • Indikation (z. B. chronischer Schmerz vs. Spastik)
  • Gewünschter Wirkungseintritt
  • Verträglichkeit & Lebenssituation
  • Individueller Erfahrung & ärztlicher Empfehlung

Inhalation

Rauchen/Verdampfen

Bei der Inhalation werden die Blüten der Cannabispflanze vermahlen und als Joints geraucht oder das Liquid aus dem Cannabisextrakt wird in Verdampfern verwendet.

Vorteile

+ Schneller Wirkungseintritt

+ Gut steuerbare Dosierung

Nachteile

– Schädlich für Lunge & Atemwege

– Kurze Wirkdauer

Orale Einnahme

über den Mund

Für die orale Einnahme gibt es unterschiedliche Produkte wie z.B. Öle und Tinkturen, diese sind ebenfalls in Kapselform erhältlich. Ebenfalls kann Cannabis als Tee konsumiert werden.

Vorteile

+ Lange Wirkdauer (bis zu 8 Stunden)

+ Unauffällige Einnahme

Nachteile

– Verzögerter Wirkungseintritt

– Wirkung schwerer vorhersehbar

Sublinguale Einnahme

unter der Zunge

Die Cannabisöle und Tropfen für die orale Einnahme können auch unter die Zunge gegeben werden. Die Wirkstoffe werden direkt über die Schleimhäute aufgenommen, wodurch die Aufnahme schneller erfolgt.

Vorteile

+ Schnellere Aufnahme als oral

+ Umgehung des Verdauungstrakts

Nachteile

– Geschmack evtl. unangenehm

– Nicht alle Präparate dafür geeignet

Nasale Anwendung

Nasensprays

Auf dem Markt sind Sprays erhältlich, die die Einnahme über die Nasenschleimhaut ermöglichen. Dies ermöglicht eine sanfte Dosierung.

Vorteile

+ Scheller Wikrungseintritt

+ Geringe Dosierung möglich

Nachteile

– Kann Schleimhäute reizen

Rektale oder vaginale Anwendung

Zäpfchen zum Einführen

Cannabis-Präparate sind seltener auch als Zäpfchen erhältlich, welche rektal oder vaginal eingeführt werden können.

Vorteile

+ Umgehung von Leberstoffwechsel

+ Für Patient*innen mit Übelkeit oder Schluckbeschwerden

Nachteile

– Anwendung kann umständlich oder unangenehm sein

– Kaum standardisierte Produkte vorhanden

Topische Anwendung

äusserlich auf der Haut

Die erhältlichen Salben, Cremes und Lotionen mit Cannabisextrakt, eignen sich hervorragend bei Schmerzen und oberflächlichen Entzündungen.

Vorteile

+ Lokal begrenzte Wirkung

+ Keine psychotropen Effekte

Nachteile

– Keine systemische Wirkung

– Nur äusserliche Anwendung

Das Endocannabinoid-System

Das Endocannabinoid-System (ECS) ist ein körpereigenes Regulationssystem, das eine wichtige Rolle bei vielen Körperfunktionen spielt. Endocannabinoide beschreiben dabei die körpereigenen Botenstoffe, die z.B. bei Stress oder Schmerzen ausgeschüttet werden. Sie wurden nach den Stoffen der Cannabispflanze benannt, da sie bei der Erforschung der Wirkung von Cannabis entdeckt wurden.

Die Botenstoffe docken an die Cannabinoid-Rezeptoren an und regulieren bestimmte Funktionen. Sobald die Endocannabinoide ihre Aufgabe erfüllt haben, werden sie von Enzymen wieder abgebaut.

Die wichtigsten Rezeptoren sind dabei:

  • CB1-Rezeptoren:
    Vor allem im Gehirn und Nervensystem – sie regulieren Stimmung, Schmerzen, Appetit und Erinnerungen.
  • CB2-Rezeptoren:
    Vor allem im Immunsystem und in Organen – sie regulieren Entzündungen und Immunreaktionen.

Die in der Cannabispflanze enthaltenen Cannabinoide (Phytocannabinoide) ähneln den körpereigenen Botenstoffen und docken ebenfalls an diese Rezeptoren an. Besonders erwähnenswert sind dabei folgende Phytocannabinoide:

  • THC:
    Das Tetrahydrocannabinol bindet vor allem an CB1-Rezeptoren an. Diese wirken schmerzlindernd, entspannend, psychoaktiv.
  • CBD:
    Das Cannabidiol beeinflusst das ECS indirekt und bindet vor allem an CB2-Rezeptoren. Es wirkt entzündungshemmend, angstlösend, nicht berauschend.

Das Endocannabinoid-System ist ein natürliches Regelsystem in unserem Körper. Es wirkt wie ein „biologisches Feintuning“ – und medizinisches Cannabis kann bei Bedarf gezielt eingreifen, wenn das körpereigene System aus dem Gleichgewicht geraten ist.

FAQ

Häufige Fragen und Antworten zu medizinisches Cannabis

Ja. Seit dem 1. August 2022 ist die medizinische Anwendung von Cannabis in der Schweiz legal. Ärztinnen und Ärzte dürfen es verschreiben, ohne Sonderbewilligung des Bundesamts für Gesundheit (BAG).

Jede praktizierende Ärztin oder jeder Arzt in der Schweiz darf medizinisches Cannabis verschreiben. Eine besondere Spezialisierung ist nicht nötig – die Verantwortung liegt jedoch vollständig beim Arzt oder der Ärztin.

Typische Einsatzgebiete sind:

  • Chronische Schmerzen
  • Multiple Sklerose (MS)
  • Spastik und Muskelkrämpfe
  • Übelkeit und Erbrechen bei Chemotherapie
  • Appetitlosigkeit (z. B. bei HIV oder Krebs)
  • Schlafstörungen
  • Angststörungen, PTSD (off-label, im Einzelfall)

Cannabis enthält Wirkstoffe wie THC und CBD, die auf das Endocannabinoid-System im Körper wirken. Sie beeinflussen Schmerzempfinden, Entzündungen, Appetit, Schlaf und Stimmung.

THC (Tetrahydrocannabinol): psychoaktiv, wirkt schmerzlindernd, appetitanregend, entspannend

CBD (Cannabidiol): nicht psychoaktiv, wirkt beruhigend, entzündungshemmend, angstlösend
Beide können medizinisch sinnvoll sein – je nach Indikation.

Ja. Medizinisches Cannabis ist erhältlich als:

  • Cannabisblüten (zum Verdampfen)
  • Öle / Tropfen (z. B. Dronabinol)
  • Kapseln
  • Sprays
  • Zubereitungen aus der Apotheke (magistrale Rezepturen)

Gängige Einnahmeformen:

  • Inhalation (Vaporizer – schneller Wirkungseintritt)
  • Oral (Tropfen, Kapseln – langsamer, aber langanhaltender)
  • Sublingual (unter der Zunge – schneller als oral)
  • Topisch (Cremes – lokale Wirkung)

In der Schweiz ist die Kostenübernahme nicht garantiert. Einige Krankenkassen übernehmen die Therapie auf Antrag und mit ärztlicher Begründung. In vielen Fällen müssen Patient:innen die Kosten selbst tragen.

Mögliche Nebenwirkungen:

  • Müdigkeit
  • Schwindel
  • Mundtrockenheit
  • Konzentrationsstörungen
  • Appetitanstieg
  • In seltenen Fällen: Angst, Paranoia oder Kreislaufprobleme

Bei medizinischer Anwendung unter ärztlicher Aufsicht ist das Abhängigkeitspotenzial gering. Es gibt kein typisches Entzugssyndrom wie bei Opiaten oder Alkohol.

Nur unter bestimmten Bedingungen. Es ist nicht grundsätzlich verboten, aber:

  • THC kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen
  • Die Polizei kann bei Verkehrskontrollen eine medizinische Indikation verlangen
  • Im Zweifel: ärztlichen Rat einholen und ggf. eine Verzichtserklärung abgeben

Nur mit einer ärztlichen Bescheinigung und abhängig vom Zielland. Viele Länder (auch innerhalb der EU) erlauben keine Mitnahme von THC-haltigen Präparaten – auch wenn sie medizinisch verschrieben wurden.

Nur in Apotheken, die zur Abgabe von medizinischem Cannabis berechtigt sind. Ein gültiges BtM-Rezept (Betäubungsmittelrezept) ist erforderlich.

Nein. In der Schweiz ist Privatanbau von THC-haltigem Cannabis auch zu medizinischen Zwecken verboten.

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